Leitfaden für die DSGVO-konforme Aufbewahrung von Bewerberdaten
Dieser Artikel erklärt Dir, wie Du Bewerbungsunterlagen sicher und im Einklang mit der DSGVO und anderen Gesetzen in Deutschland aufbewahrst. Du erfährst alles über Fristen, sichere Aufbewahrung und praktische Tipps.
Bewerbungsunterlagen sind mehr als nur Papier oder digitale Dateien. Sie enthalten persönliche Informationen, die geschützt werden müssen. Daher ist es wichtig, diese Daten sicher aufzubewahren und nach einer bestimmten Zeit zu löschen oder zurückzugeben.
Die DSGVO und das BDSG legen großen Wert darauf, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie benötigt werden. Es werden keine exakten Fristen für die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen vorgegeben. Sobald der Zweck der Speicherung entfällt, müssen die Daten gelöscht werden.
Es reicht nicht, die Unterlagen einfach in einer Schublade oder auf einem Server zu speichern. Du musst die Daten vor unbefugtem Zugriff schützen. Nutze Verschlüsselung bei der Datenablage und sorge für eine sichere Übertragung der Daten.
Zieht ein Bewerber seine Bewerbung zurück, müssen die Daten unverzüglich gelöscht oder zurückgegeben werden.
Nach einer Absage können die Unterlagen für maximal 3 bis 6 Monate aufbewahrt werden. Dies dient dem Schutz des Arbeitgebers für den Fall, dass der Bewerber Ansprüche wegen Benachteiligung erhebt.
Wird ein Bewerber abgelehnt, sind die Unterlagen eigentlich überflüssig. Aber Vorsicht! Der Bewerber könnte Ansprüche wegen Benachteiligung (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG und ArbGG) erheben. Um sich dagegen zu verteidigen, darf der Arbeitgeber die Unterlagen für 3 bis 6 Monate aufbewahren. Diese Frist setzt sich aus verschiedenen gesetzlichen Anforderungen zusammen, inklusive eines Puffers für mögliche Verzögerungen.
Wenn der Bewerber eingestellt wird, werden seine Unterlagen Teil der Personalakte. Auch hier gelten Datenschutzregeln. Die Unterlagen sollten nur von berechtigten Personen eingesehen werden können. Unterlagen, die für das Arbeitsverhältnis keine Rolle spielen, müssen gelöscht werden.
Ein Bewerber kann in die längere Aufbewahrung seiner Daten einwilligen, beispielsweise zur Aufnahme in einen Bewerberpool. Diese Einwilligung muss jedoch klar definiert und zeitlich begrenzt sein.
Beim Löschen von Daten müssen Bewerbungsunterlagen sorgfältig behandelt werden. Die Daten müssen vollständig an den Bewerber zurückgegeben, gelöscht oder vernichtet werden. Eine physische Bewerbungsmappe muss normalerweise an den Bewerber zurückgeschickt werden. Daten, die in internen Systemen notiert oder per E-Mail verteilt wurden, müssen so gelöscht werden, dass sie nicht mehr rekonstruiert werden können.
Die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen ist ein sensibles Thema, das sorgfältig gehandhabt werden muss. Mit den richtigen Informationen und einem guten Löschkonzept kannst du sicher und gesetzeskonform agieren.
Weitere Informationen findest du beim LfD Niedersachsen: Aufbewahrungs- und Löschfristen von Bewerbungsunterlagen